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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Berlin (ots) - Der Mietvertrag regelte die Angelegenheit eigentlich unmissverständlich. Darin hieß es, dass die Mieterin der Eigentümerin nach rechtzeitiger Ankündigung einen Zugang zu der Ein-Zimmer-Wohnung gewähren müsse. Mit mehreren Schreiben ... mehr.. |