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Private Krankenversicherung - kostenloses Angebot einholen

  



Unterschied gesetzliche Krankenversicherung & private Krankenversicherung

In Deutschland gilt seit 2009 die gesetzlich normierte Versicherungspflicht: Jeder Bürger ist zwingend zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtet. Umgangen werden kann diese Regelung nicht. Damit bleibt für jede Person lediglich die Entscheidung, in die gesetzliche Krankenversicherung oder in die private Krankenversicherung zu wechseln. Wo aber liegen hier die Unterschiede?

Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems, deren Mitgliedschaften sich in drei wesentliche Gruppen teilen lassen: Pflichtversicherte, Freiwillig Versicherte und Familienversicherte. Zu den Pflichtversicherten zähle ngrundsätzliche alle Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttogehalt die Bemessungsgrenze nicht übersteigt. Dies sind nicht nur Arbeitnehmer mit einem Verdienst von mindestens 400 Euro monatlich, sondern auch Studenten, Auszubildende und Praktikanten, Rentner und Arbeitslose. Freiwillig versichern hingegen können sich sowohl Personen, deren gesetzliche Krankenversicherung in der Familienversicherung endet als auch Schwerbehinderte und die sogenannten Höherverdienenden, deren Lohn die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Voraussetzung für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung aber ist hier, dass sich die betreffende Person bereits im Vorfeld für die gesetzliche Krankversicherung entschieden hatte und dieser für die ununterbrochene Dauer von 12 Monaten oder aber zumindest für die Dauer von 24 Monaten binnen der letzten fünf Jahre zugehörig war. Familienversichert ist darüber hinaus, wer Ehe- oder Lebenspartner oder Kind eines Mitglieds ist, sich selbst aber nicht für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden hat. Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt monatliche Beiträge, welche auf Basis des individuellen Einkommens berechnet wird. Getragen werden diese Beiträge sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber. Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt die im Sozialgesetzbuch festgesetzten Leistungen. Diese werden von den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip erbracht.

Die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist hingegen überwiegend Selbstständigen und Freiberuflern vorbehalten. Arbeitnehmer können eine private Krankenversicherung nur dann abschließen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Bemessungsgrenze liegt. Die Leistungen, welche eine private Krankenversicherung gewährt, sind zumeist deutlich umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. So übernimmt die private Krankenversicherung beispielsweise die Kosten für Zahnersatz und kieferorthopädische Eingriffe in voller Höhe und selbst Massagen oder Physiotherapie sind von Zuzahlungen befreit. Darüber hinaus erstattet die private Krankversicherung auch die Kosten für Sehhilfen und alternativen Heilmethoden. Typisch für die private Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung ihrer Mitglieder: Diese können sowohl die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer als auch die Behandlung durch den Chefarzt verlangen. Auch die Beiträge, welche die private Krankenversicherung erhebt, werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Einkommen berechnet. Selbstständige und Freiberufler müssen bedenken, dass die Kosten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Wegfall des Arbeitgeberanteils in aller Regel deutlich höher sind.



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