Private Krankenversicherung - kostenloses Angebot einholen |
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Unterschied gesetzliche Krankenversicherung & private Krankenversicherung |
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In Deutschland gilt seit 2009 die gesetzlich normierte
Versicherungspflicht: Jeder Bürger ist zwingend zur Mitgliedschaft in
einer Krankenversicherung verpflichtet. Umgangen werden kann diese
Regelung nicht. Damit bleibt für jede Person lediglich die Entscheidung,
in die gesetzliche Krankenversicherung oder in die private
Krankenversicherung zu wechseln. Wo aber liegen hier die Unterschiede?
Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein zentraler Bestandteil der
deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems, deren
Mitgliedschaften sich in drei wesentliche Gruppen teilen lassen:
Pflichtversicherte, Freiwillig Versicherte und Familienversicherte. Zu
den Pflichtversicherten zähle ngrundsätzliche alle Arbeitnehmer, deren
jährliches Bruttogehalt die Bemessungsgrenze nicht übersteigt. Dies sind
nicht nur Arbeitnehmer mit einem Verdienst von mindestens 400 Euro
monatlich, sondern auch Studenten, Auszubildende und Praktikanten,
Rentner und Arbeitslose. Freiwillig versichern hingegen können sich
sowohl Personen, deren gesetzliche Krankenversicherung in der
Familienversicherung endet als auch Schwerbehinderte und die sogenannten
Höherverdienenden, deren Lohn die Jahresarbeitsentgeltgrenze
übersteigt. Voraussetzung für die Aufnahme in die gesetzliche
Krankenversicherung aber ist hier, dass sich die betreffende Person
bereits im Vorfeld für die gesetzliche Krankversicherung entschieden
hatte und dieser für die ununterbrochene Dauer von 12 Monaten oder aber
zumindest für die Dauer von 24 Monaten binnen der letzten fünf Jahre
zugehörig war. Familienversichert ist darüber hinaus, wer Ehe- oder
Lebenspartner oder Kind eines Mitglieds ist, sich selbst aber nicht für
die gesetzliche Krankenversicherung entschieden hat. Die gesetzliche
Krankenversicherung erhebt monatliche Beiträge, welche auf Basis des
individuellen Einkommens berechnet wird. Getragen werden diese Beiträge
sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber. Die gesetzliche
Krankenversicherung erbringt die im Sozialgesetzbuch festgesetzten
Leistungen. Diese werden von den Krankenkassen nach dem
Sachleistungsprinzip erbracht.
Die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist hingegen überwiegend Selbstständigen
und Freiberuflern vorbehalten. Arbeitnehmer können eine private
Krankenversicherung nur dann abschließen, wenn ihr jährliches
Bruttoeinkommen oberhalb der Bemessungsgrenze liegt. Die Leistungen,
welche eine private Krankenversicherung gewährt, sind zumeist deutlich
umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
So übernimmt die private Krankenversicherung beispielsweise die Kosten
für Zahnersatz und kieferorthopädische Eingriffe in voller Höhe und
selbst Massagen oder Physiotherapie sind von Zuzahlungen befreit.
Darüber hinaus erstattet die private Krankversicherung auch die Kosten
für Sehhilfen und alternativen Heilmethoden. Typisch für die private
Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung ihrer Mitglieder:
Diese können sowohl die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
als auch die Behandlung durch den Chefarzt verlangen. Auch die Beiträge,
welche die private Krankenversicherung erhebt, werden in Abhängigkeit
vom jeweiligen Einkommen berechnet. Selbstständige und Freiberufler
müssen bedenken, dass die Kosten gegenüber der gesetzlichen
Krankenversicherung durch den Wegfall des Arbeitgeberanteils in aller
Regel deutlich höher sind.
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