Rückwirkend freiwillig versichert nach Auslandsaufenthalt
die Sache mit dem Erlass stimmt NICHT, wenn der Nacherhebungszeitraum NICHT mehr als 3 Monate beträgt.
Oder umgekehrt: der Nacherhebunszeitraum muss MEHR als drei Monate sein, um einen Erlass über ... mehr..