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GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.: Berlin (ots) - Wer mit dem Fahrrad einen Fußgänger verletzt oder die teure Vase der Nachbarin umstößt, der muss für den angerichteten Schaden haften. So steht´s im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses finanzielle Risiko lässt sich zwar mit einer privaten ... mehr.. |