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AOK Nordost: Potsdam (ots) - Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat der Klage der AOK Nordost in dem Musterverfahren zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MRSA) für das Ausgleichsjahr 2013 stattgegeben. ... mehr.. |