PbeaKK-Familienversicherung Ende - Wechsel in GKV möglich?
Die Versicherungspflicht in der GKV besteht bei der aus der PostBeaKK ausgeschiedenen Ehefrau nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Diese Versicherungspflicht ist jedoch ausgeschlossen, wenn man sich von der ... mehr..