Nach KVB zurück in GKV durch: Auffangversicherungspflicht..?
1) Auffangversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V),
da ich theoretisch ab 01.01.14 „keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall“ haben würde und „zuletzt gesetzlich kran ... mehr..