Krankenkasse übernimmt nicht Kosten - vom Beitrag abziehen?
Es besteht für die eGK-Verweigerer ja die Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen (§ 13 Abs. 2 SGB V). Dann wird zumindest ein Teil zurückerstattet. Geht aber nur für die Zukunft.Haalo,
Daran habe i ... mehr..