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Deutsche Rentenversicherung Bund: Berlin (ots) - Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung während der Sommerferien müssen sie keine Sozialversicherungsabgaben zahlen. Darauf weist ... mehr.. |