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TK Techniker Krankenkasse: Berlin (ots) - Trotz früher (Zusatz-)Nutzenbewertung, die der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt hat, zeigt sich, dass zum Zeitpunkt der Markteinführung oftmals noch keine ausreichenden Erkenntnisse darüber ... mehr.. |