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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Berlin (ots) - Seit dem 01. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und ... mehr.. |