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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Berlin (ots) - Ein Immobilienbesitzer war im Rahmen seiner Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. An der Gültigkeit dieser Police bestand kein Zweifel. Anders war es bei der Frage, ob der geltend gemachte Versicherungsfall ... mehr.. |