Freiwillig Versichert während Elternzeit und Einmalzahlung
Hallo,
nach § 23a SGB IV. wird die beitragspflichtige Einmalzahlung dem Monat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt wird, auch wenn da eine Beitragsfreiheit (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elternzeit) ... mehr..