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R+V-Infocenter: Wiesbaden (ots) - Beim Ausparken das Nachbarauto gestreift oder mit der Tür eine Beule verursacht: Bagatellschäden - solange der Verursacher sich nicht vom Unfallort entfernt. "Wer einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmt und weiterfährt, ... mehr.. |