BVA: Pflicht der Krankenkassen zur Vorlage der Selektivverträge hat sich bewährt - Geld für die Verträge muss in die Versorgung und nicht in die Verwaltung gehen
[07.03.2014] Seit dem 1. Januar 2012 sind die Krankenkassen verpflichtet, die Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung und zur integrierten Versorgung ... mehr..