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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.: Neustadt a. d. W. (ots) - - Gesetzlich Krankenversicherte zahlen pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr, wenn sie einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen. - Diese Aufwendungen sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. - Die Höhe des Abzugs richtet sich ... mehr.. |