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AOK Bayern: München (kkdp) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt entschieden, dass die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verpflichtet sind, bei der Übersendung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen die Zahnärzte namentlich zu benennen und auf die Verschlüsselung zu... mehr.. |