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Rechtsanwaltskanzlei Marc K. Veit: Karlsruhe/ Düsseldorf (ots) - Beschluss mit weitreichenden Folgen: Risiko-Lebensversicherer tragen die Beweislast, wenn sie ein vertragswidriges Verhalten ihrer Kunden behaupten. Der BGH bestätigte jetzt ein vorhergehendes Urteil des OLG Düsseldorf. ... mehr.. |