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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Hamburg (ots) - Ob Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt: Betriebsausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen unternehmen, gilt als ... mehr.. |