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R+V-Infocenter: Wiesbaden (ots) - Seit dem 1. August 2013 haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - zum Beispiel in der Tagespflege. Wichtig für die Eltern: Eine Tagesmutter braucht eine Haftpflichtversicherung, die auch die ... mehr.. |