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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Berlin (ots) - Bestimmte Formen des Hautkrebses, aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom, können wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Grundlage hierfür ist die Wissenschaftliche Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats ... mehr.. |