Bei Lebensgefahr: Krankenkassen müssen auch nicht zugelassene Medikamente übernehmen
[07.05.2013] Gesetzliche Krankenkassen müssen bei potenziell tödlich verlaufenden Erkrankungen auch nicht zugelassene Arzneimittel übernehmen, wenn die herkömmlichen Maßnahmen keine Aussicht mehr ... mehr..