|
R+V-Infocenter: Wiesbaden (ots) - Freitags krank geworden, am Montag immer noch nicht wieder auf den Beinen: Spätestens jetzt müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen - weil sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. "Was viele nicht wissen: Es zählen ... mehr.. |