AOK zahlt kein Krankengeld mehr wegen Zahlscheinproblematik
Da du ALG II beantrag hast und du zur Zeit nich versichert bist, mußt du eh in die Famileinversicherung deiner ehefrau, vergl § 5 Abs. 5 Nr. 2 a SGB v Vorangversicherung der Familienversicherung.
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