AOK Nordost: Zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich
[05.07.2013] Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat der Klage der AOK Nordost in dem Musterverfahren zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MRSA) ... mehr..