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Momentan kann wohl keiner rechtssicher behaupten, welche Leistungen erfasst sind und welche nicht. Das wird erst die Rechtssprechung des BSG im Laufe der Zeit zeigen.
Die letzte Entscheidung des S ...
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Hast du denn überhaupt schon mit deinem Arzt gesprochen, welche Alternativen es gibt?
Die Frage ist ja, ob überhaupt eine Umstellung vorgenommen werden muss oder ob es Medikamente mit identischem ...
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@reallyangry: Ja, das könnte die Kasse, hat aber das Problem dass sie ganz exakt den Vorsatz beweisen können muss und ggf. nach erfolgreichem wie nicht erfolgreichem Streit den Versicherten verliert.
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Atradius N.V.: Amsterdam (ots/PRNewswire) - After falling into recession in 2012/13 the Czech Republic has seen a revival in both business and consumer confidence this year: an encouraging sign for foreign companies planning to export to this resurgent market. To ...
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Bayer HealthCare Deutschland: Leverkusen (ots) - Eine aktuelle, repräsentative Bayer-Forsa-Umfrage zeigt, dass 71 Prozent der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung zufrieden sind (16 Prozent sehr/55 Prozent zufrieden). 23 Prozent sind weniger und fünf Prozent überhaupt nicht ...
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die Bayerische: München (ots) - Die Versicherungsgruppe die Bayerische bringt eine neue Kinderschutz-Police auf den Markt, die sich durch eine Vielzahl von Leistungsbausteinen und bei Bedarf lebenslange Rentenzahlung auszeichnet. Zugleich hat das Unternehmen seine ...
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Lieber broemmel,
Vielen Dank für deinen Beitrag.
für die Abklärung der Notwendigkeit einer Behandlung etc. Hat die Kasse den vom Gesetzgeber festgesetzten Zeitraum von 5 Wochen. Nach Ablauf dieser ...
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Hallo Gernekrankenversichert,
Du weist doch bestimmt, wählt man den Klageweg, dann dauert dies Jahre bis man zu einem Ergebnis kommt.
Ich hatte schon genügend andere Medis ausprobiert. Ich habe d ...
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danke für die Info. ich werde ihm das so sagen. ich hoffe aber, dass er nicht in die PKV wechselt. im Moment versuch ichs ihm noch auszureden. dort kommt er doch so schnell nicht wieder raus :?
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Hallo,
wenn bei Beginn der "neuen" Arbeitsunfähigkeit wegen der "alten" Erkrankung grundsätzlich eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht, was bei Bezug einer EM-Vollrente doch eher unwahrs ...
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