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Hallo,
mit einem Vermerk, dass das Original folgt und der Voraussetzung, dass der Schein auch schon von dir ausgefüllt und unterschrieben wurde, sollte das klappen, jedenfalls kenne ich es so aus de ...
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Bevor du dir was kaufst, schau auch einfach mal im Internet, ob du das Blutdruckmessgerät vielleicht insgesamt günstiger bekommst, also mit Eigenanteil und Zuzahlung zahlen würdest.
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hi Kollege Czauderna,
1. kein Problem
2. wenn man den Gesetzestext liest, muss man tatsächlich zum Schluss kommen, dass sich der EINE Monat (beitragspflichtige) Mitgliedschaft dranhängt. Da sti ...
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Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zum Wechsel innerhalb der PKV in einen günstigeren Tarif.
Lt. § 204 VVG hat der Versicherte das Recht, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, bei gleichen ...
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Nach 3 Monaten im Krankenstand hatte mich eine freundliche Krankenkasenmitarbeiterin darauf hingewiesen, ich könne doch auch ein Attest bringen, das aussagt ich kann in meinem Beruf nicht mehr arbeit ...
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Ich denke Czauderna kann für sich selbst sprechen .... :!:
Hallo ernst,
ja kann er - Ich stimme Lady Butterfly 100%ig zu.
Gruss
Czauderna
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Ich war nachmittags beim Arzt und habe dann persönlich den Auszahlschein bei der Krankenkasse vorgelegt.
Der Sachbearbeiter hat ihn wie immer kopiert und ihn mir dann wieder mitgegeben.
Mehr war ni ...
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Hallo,
das, was da geschrieben steht, meine ich, gilt nur für arbeitslose Versicherte.
Wenn du aber ganz sicher gehen willst kannst du vorsorgen, in dem du dir am Tag der Entlassung aus dem Kranken ...
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hi Kollege Czauderna,
ich hatte ja geschrieben, dass WIR keinen Monat (beitragspflichtige) Mitgliedschaft mehr dranhängen, sondern den nachgehenden Anspruch nach § 19 SGB V ab 1.4.2015 anwenden (k ...
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Hallo Manolito,
auf jeden Fall Widerspruch einlegen und als Begründung zum einen angeben, dass du den Schein "passend" in den Briefkasten geworfen hast
und zum anderen, das Urteil, für deinen Fall ...
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