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Hallo,
und ich würde mir die Leistungen im Krankheitsfall und die Bearbeitungsdauer und Leistungsbereitschaft bei Krankengeld genau ansehen. Denn wie bereits beim Teetrinker im Tread beschrieben m ...
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bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.: Berlin (ots) - Zwischen 2010 und 2011 sind 23.000 neue Arbeitsplätze in der Altenpflege entstanden. Das hat das Statistische Bundesamt diese Woche mitgeteilt. "Die Zahlen bestätigen: Der Jobmotor Altenpflege läuft weiter und die Arbeitsplätze sind ...
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GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.: Berlin (ots) - Ab auf die Piste! Das sagen sich jedes Jahr zahlreiche Winter-Urlauber. Das Problem: Nicht nur auf den Hängen und Loipen herrscht Hoch-Saison, sondern auch in den Krankenhäusern. Jedes Jahr verunglücken nämlich etliche Skifahrer und ...
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DAK-Gesundheit: Hamburg (ots) - Trinken bis der Arzt kommt: Jeden Tag landen durchschnittlich 70 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus. Im Kampf gegen das "Komasaufen" setzt die Krankenkasse DAK-Gesundheit deshalb ihre Kampagne "bunt ...
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Hallo, wende mich mit einer Frage an Euch, zu der ich bislang nichts gefunden habe
Ich war selbstständig und in dieser Zeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert. Ich habe die Selbststaendi ...
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Hallo Poet,
auch wenn ich leicht vom eigentlichen Thema abweiche, aber das liberales Gedankengut auch nur einen Hauch von sozialer Verantwortung beherbergen soll, kann ich nicht unbeantwortet steh ...
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@Fannie: Mal etwas ganz anderes. Wenn die fristlose verhaltensbedingte Kündigung nicht berechtigt war, müsstest Du eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das würde Dir auch helfen, falls Du Dich dann ...
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Die Barmer schickt auch schon mal politisch motivierte Vorboten raus:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/53195/Barmer-GEK-erwaegt-2015-Zusatzbeitrag
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Zwei Beschäftigungsverhältnisse (einmal Minijob und einmal kurzfristig) beim selben Arbeitgeber gehen nicht, bzw. die Beschäftigungen werden zusammengerechnet.
Es könnte also Versicherungspflicht en ...
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Hallo Marina,
nein, musst Du nicht.
Denn das Einkommen aus einem Steuerbescheid wird immer nur für die Zukunft berücksichtigt, also quasi immer erst mit Eingang des Steuerbescheids bei Euch bz ...
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