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Bain & Company: München/Zürich (ots) - - Das Geschäftsmodell der klassischen Lebensversicherung steht unter massivem Druck - Notwendigkeit von Produktinnovationen aufgrund veränderter Kundennachfrage - Der Veränderungsdruck auf Produkte und ...
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Steria Mummert Consulting: Hamburg (ots) - 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland drohen bei der Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr kostspielige Nacharbeiten und eine Vielzahl von Kundenrückfragen. Der Grund: Die Einführungsprojekte sind zeitlich zu knapp kalkuliert. ...
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Hallo,
präventiv gesehen hast du die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs gegen die Beendigung der Krankengeldzahlung, der aber möglichst medizinisch begründet sein sollte (nicht muss, aber da ...
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Na du bist lustig. Sag mir, wo du bei dem Wetter keine hustenden Menschen sitzen siehst. Selbst beim Röntgen gestern (V.A. Lungenentzündung), hustende und prustende Menschen. Reine Röntgenpraxis.
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Hallo,
Natürlich kannst du die Bögen einfach vernichten. Dann wird der Arbeitgeber dich anmelden und damit bist du wieder versichert.
Das aber nur dann, wenn die gewählte Krankenkasse sich mit ...
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Alles ist für etwas gut – zur Not kann es als schlechtes Beispiel dienen!
(nicht nur) Deswegen habe ich im „neuen Forum“ auch mal hier her verlinkt.
Falls jemand gleich nachschauen will:
http: ...
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Vielen Dank!
heisst das dann 14,9% oder 15,5% dieser Summe?
Hallo,
kommt darauf an ob mit (15,5%) oder ohne (14,9%) Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag.
Gruss
Czauderna
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Jooh Günter, offensichtlich bist Du ziemlich sicher, dass die Kassenbescheide richtig sind.
Dann schauen wir mal, wohin die Reise geht.
Tja, irgendwann muss jeder ggf. Lehrgeld zahlen. Wir habe ...
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Der MSD ist da besser der wird auch gern genommen
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Hallo,
verantwortlich für die Prüfung ob eine Anmeldung als Arbeitnehmerin erforderlich wird, ist der Arbeitgeber. Wenn er so entschieden hat und die entsprechenden Beiträge an die Kasse abführt ist ...
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