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Die Zeit zwischen dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht und der nächsten Stelle darf maximal einen Monat betragen, sonst greift anstelle des nachgehenden Leistungsanspruchs rückwirkend die fre ...
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Richtig, Lady Butterfly!
Es macht mehr Sinn, wenn ich sage "Ob Kulanz oder ein schriftlicher "Warnschuss" bei erstem Auftreten oder auch Deine Kulanzzeit - alles besser als die derzeitige Regelung."
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Um es klarzustellen, eine gewisse Art der Ungerechtigkeit besteht sicherlich.
Aber das Ziel bzw. die Intention des sog. Beitragsschuldengesetzes war eindeutig:
Auszug aus der Begründung zum Ge ...
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Mir fallen hier viele plausiblere und kundenfreundlichere Lösungen ein als die strikte Anwendung des BSG-Urteils. Ob Kulanz oder ein schriftlicher "Warnschuss" bei erstem Auftreten oder auch Deine Ku ...
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Hallo,
"Dann erneut die Gretchenfrage? Was erwartet so ein Kläger? Dass vielleicht für die Zeiträume, in denen er keine Leistungen von der Kasse in Anspruch genommen hat, gar nichts im Rahmen der ...
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http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/gkv-nicht-alle-beitragsschuldner-profitieren-vom-schuldenerlass_240_191426.html
Die Säuniszuschläge werden auf 1% Monat minimiert, da müßt ...
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Wenn die Arbeitgeber mitspielen, geht das. Aber "gerade eingearbeitet und schon wieder weg" wird kein normaler Arbeitgeber zweimal machen.
Aber es geht auch dauerhaft ohne feste Arbeitgeber. Nennt ...
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Sagen wir mal so rein theoretisch geht das. Nur denn müßte denn auch der Arbeitgeber mitspielen usw. Was sit denn mit dem Krankenakssenzuschuss durch die ARGE / JobCenter?
Angeblich bekomme ich ...
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Na ja, falsch verstanden oder!?
Es ging mir auch nicht darum, dass Du Deine Meinung überdenkst, sondern überlegst, ob Deine Äußerungen broemmel und GKV gegenüber angemessen und richtig waren. Den ...
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Hallo Melly,
sei froh, dass das AA dir ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit gewährt hat.
Ich drück dir die Daumen, dass das mit der EM Rent klappt. Möglichst reibungslos und ohne Gutachtertermine!!!!
V ...
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