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ein kleiner Tipp am Rande...
falls deine Mutter noch im Beschäftigungsverhältnis steht, dann auf gar keinen Fall selber kündigen...
manche KK versuchen Druck auf den Versicherten auszuüben und ...
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....das steht wohl außer Frage. Natürlich habe ich mich völlig bewusst und freiwillig im Ausland krankenversichert. Das muss ich wirklich nicht weiter "ausdiskutieren".
Was immer so alles PASSIERE ...
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...aber der Arbeitsaufwand für den an der Front erhöht sich, ohne dass diese Aufnahmen irgendwie positiv gewertet werden. Bei uns jedenfalls. Und was nicht positiv gewertet wird, scheint für das Unte ...
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Nun ja, unser Poet ist mal wieder sehr innovativ bzw. kreativ. Auf so eine Idee wäre ich jetzt nicht gekommen. Denn sie ist im Ansatz mit der gesamten Systematik des § 256a SGB V nicht vereinbar.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arzt dir die Medikamente auf Vorrat verordnet. Letztendlich trifft er die Entscheidung darüber, wenn er es macht, muss er einen evtl. Regress verantworten, wen ...
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Wenn das Unterforum richtig gewählt wurde würde ich mal einen Blick in die Versicherungspolice riskieren.
Es handelt sich doch um eine PKV, oder?
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Evtl. wird die Einkommensgrenze nicht überschritten, da noch der Sparer-Pauschbetrag abgezogen bzw. das Dispositionsrecht genutzt werden kann. Nähere Erläuterungen unter Punkt 2.1.2 und Punkt 3.3.
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Hast du eigentlcih einen rechtsfähigen Bescheid von deiner Kasse bekommen über die Krankenversicherung der Rentner?
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Ich persönlich wäre da wohl etwas kaltschnäuziger und würde mir das nicht so einfach gefallen lassen, aber sie ist da anders.
Hallo,
jo, man muß sich nicht alles gefallen lassen :)
a ...
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Ob ab 31.10 oder ab 14.11 - darüber lässt sich diskutieren. Das Problem ist, dass der Wohnsitz noch in Deutschland lag.
Denkbar ist zwar, auf einen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland abzustellen u ...
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